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Ortsrecht (Satzungen)

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gibt den Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Dieser Grundsatz des § 7 GO NRW gilt selbstverständlich nur für all diejenigen Fälle, in denen nicht schon durch höherrangiges Recht Regelungen getroffen wurden.

Die Sammlung aller derzeit in der Stadt Mechernich geltenden Satzungen, Verordnungen und sonstigen rechtlich bindenden Bestimmungen bilden das "Ortsrecht der Stadt Mechernich".


Nachstehend sind die in der Stadt Mechernich geltenden Satzungen, Verordnungen u.a. in der jeweils aktuellen Fassung aufrufbar. 
Zur besseren Übersicht sind für viele Satzungen Lesefassungen erstellt worden, in die Änderungen fortlaufend eingearbeitet werden. Eine Gewähr für die Aktualität der Rechtsvorschriften ist damit allerdings nicht verbunden. Rechtlich verbindlich sind die öffentlich bekannt gemachten Fassungen; siehe auch nachstehender Hinweis.

Hinweis zu den im Internet eingestellten Beitragssatzungen:
Diese Internetfassungen sind nach dem OVG NRW (1.3.2011, Az.: 15 A 1643/10) nicht rechtserheblich; die gemäß den vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungsvorschriften öffentlich bekannt gemachten Fassungen besitzen Rechtserheblichkeit.

Ansprechpartnerin Politik/Bürgermeisterbüro

Manuela Holtmeier

Fachbereich 5, Finanzen, Steuerung, Politik
Tätigkeit: Teamleiterin Politik, Bürgermeisterbüro

Raum: 211
Telefon: 02443 / 49-4003
E-Mail: m.holtmeier@mechernich.de