Landtagswahl
Wahlergebnisse der Landtagswahl
Hier finden Sie Informationen und Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2010:
unter Nr. 1:
Aufruf Wahlhelfer gesucht
unter Nr. 2.:
- Presseinformationen der Landeswahlleiterin NRW/des Innenministeriums NRW
- Presseinformation der Kreisverwaltung Euskirchen
unter Nr. 3.:
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Mechernich
unter Nr. 4.:
Informationen der Stadt Mechernich
- zur Briefwahl
- Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Wählerinnen/Wähler
1.
- Stadt Mechernich sucht Wahlhelferinnen/Wahlhelfer ... (pdf)
- Wahlhelfer gesucht ... (Quelle: www.im.nrw.de; pdf)
2.
Endspurt zur Landtagswahl 2010
„Demokratie lebt von aktiver Beteiligung am Wahlprozess,“ erklärte Helga Block. „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer in den kommenden fünf Jahren regiert. Deshalb sollte niemand diese wichtige Entscheidung allein den anderen überlassen.“ appellierte die Landeswahlleiterin an die rund 13,3 Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, sich an der Landtagswahl zu beteiligen.
Was ist zum Wählen notwendig?
Wer wählen geht, soll seine Wahlbenachrichtigung und für Nachfragen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Hat man die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren, kann man dennoch bei Vorlage von Personalausweis oder Pass in seinem Wahlraum wählen.
„Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt seines Wohnortes erkundigen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist“, rät die Landeswahlleiterin. Eingetragen in das Wählerverzeichnis sind alle volljährigen deutschen Staatsangehörigen, die mindestens seit dem 23. April 2010 mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen angemeldet sind. Die Wahlämter haben allen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass diese den Wahlberechtigten nicht erreicht hat.
Auf der Wahlbenachrichtigung stehen genaue Angaben zur Lage des zugewiesenen Wahlraumes. Seit der letzten Wahl kann es Veränderungen gegeben haben. Daher empfiehlt sich vor dem Gang ins Wahllokal ein nochmaliger Blick auf die Benachrichtigung. Viele Gemeinden bieten darüber hinaus in ihren Internet-Angeboten Wahllokal-Finder an. Sie geben aber auch gerne persönlich oder telefonisch Auskunft.
Wahlzeit
Die Wahlräume sind am Sonntag (9. Mai) von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Anschließend findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Diese ist öffentlich.
Stimmzettel
Im Wahllokal erhalten die Wählerinnen und Wähler einen etwa 60 cm langen und 21 cm breiten Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme). Darauf können zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben werden.
Mit der Erststimme werden auf der linken schwarz gedruckten Seite des Stimmzettels die Direktmandate vergeben. Hier können die Wählerinnen und Wähler in den 128 nordrhein-westfälischen Wahlkreisen ihre Entscheidung zwischen fünf bis elf Kandidatinnen und Kandidaten für den Wahlkreis treffen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Mit der Zweitstimme auf der rechten blauen Seite des Stimmzettels können sich die Wählerinnen und Wähler für eine der 25 Landeslisten der Parteien entscheiden. Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien. Die Reihenfolge und Nummerierung der Landeslisten der Parteien ist auf allen Stimmzetteln in den Wahlkreisen gleich. Die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Landesliste einer Partei antreten, stehen auf dem Stimmzettel.
Zur Orientierung der Wählerinnen und Wähler ist ein Muster des Stimmzettels am Eingang des Wahlraums ausgehängt.
Barrierefreiheit
Kann ein Wahlraum ausnahmsweise nicht barrierefrei erreicht werden, erteilen die Wahlämter auf Antrag noch bis Freitag (7. Mai) 18.00 Uhr Wahlscheine. So haben Betroffene die Möglichkeit, in einem anderen Wahllokal mit behindertengerechtem Zugang zu wählen.
Sehbehinderte und Blinde können ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Stimmzettelschablone abgeben. Damit sie ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und ihn richtig in die Schablone einlegen können, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten.
Wählerbefragung
In 431 Stimmbezirken befragen Mitarbeiter von Meinungsforschungsinstituten (TNS Infratest oder Forschungsgruppe Wahlen) die Wählerinnen und Wähler zu ihrer Entscheidung, nachdem diese den Wahlraum wieder verlassen haben. Die Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig. Sie darf nicht zur Behinderung des Wahlablaufs führen. Die Ergebnisse dienen der Erstellung von Prognosen und Analysen am Wahlabend für die Medien.
Wahlbeteiligung
Den Stand der Wahlbeteiligung in zehn ausgewählten Kreisen und kreisfreien Städten wird die Landeswahlleiterin gegen 12.30 Uhr und 16.30 Uhr mitteilen.
(Quelle: Presse-Information der Landeswahlleiterin vom 7.5.2010)
Wahlbrief jetzt zur Post bringen
"Für den rechtzeitigen Eingang ihrer Wahlbriefe bei der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und -wähler selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die verspätet eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt", appelliert Landeswahlleiterin Helga Block an die Briefwählerinnen und -wähler.
Damit die Stimmen gültig sind, sollten die Hinweise auf dem Merkblatt, das den Wahlunterlagen beigefügt ist, beachtet werden. Nur der Stimmzettel gehört in den blauen Umschlag. Dieser ist zuzukleben und anschließend zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag zu stecken. Die Briefwahlunterlagen können kostenfrei innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post zurückgesandt werden. Spätestens am kommenden Donnerstag sollten sie zur Post gebracht werden. "Innerhalb Deutschlands wird der Wahlbrief dem Wahlamt dann noch rechtzeitig zugestellt", erläutert Helga Block. Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst, kann seinen Wahlbrief noch bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag (9. Mai) direkt beim Wahlamt am Wohnort abgeben.
"Kurzentschlossene können noch bis Freitag, den 7. Mai 2010, 18.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragen. Dann sollte der Antrag jedoch persönlich im Wahlamt gestellt werden", empfiehlt die Landeswahlleiterin. Die Unterlagen werden den Antragstellerinnen und Antragstellern im Wahlamt unmittelbar ausgehändigt. Sie können dort sofort an Ort und Stelle wählen. Die Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden, wenn diese hierzu bevollmächtigt ist. Bevollmächtigte dürfen nur für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Ausnahmsweise können die für die Teilnahme an der Wahl erforderlichen Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr beantragt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann. Gleiches gilt, wenn der oder die Wahlberechtigte unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.
Rund 1,7 Mio. Wählerinnen und Wähler (20,1 Prozent) haben bei der Landtagswahl 2005 ihre Stimme per Briefwahl abgegeben. Helga Block: "Bei der anstehenden Landtagswahl könnte es hier einen weiteren Anstieg geben. Schon in den ersten beiden Wochen hatten etwa 1,4 Millionen Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt. Wegen des Muttertags am 9. Mai und der überall im Lande stattfindenden Kommunion- und Konfirmationsfeiern wollen sicherlich besonders viele Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen." Bei der Bundestagswahl im vergangenen Herbst lag der Briefwähleranteil bei 23,4 Prozent.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 9. Mai 2010 finden Sie unter www.im.nrw.de/landtagswahl2010.
Am Wahlabend für alle vorläufigen Wahlkreisergebnisse und das Landesergebnis:
www.wahlergebnisse.nrw.de/landtagswahlen/2010/index.html.
(Quelle: Pressemitteilung des Innenministeriums NRW vom 3.5.20109
"13,5 Millionen Wahlberechtigte bei der Landtagswahl am 9. Mai 2010" - Presse-Information der Landeswahlleiterin NRW vom 16.3.2010 (pdf)
"Wahlbenachrichtigungen veschickt - Wahlberechtigung bei Umzug vor der Wahl - Pressemitteilung des Innenministeriums NRW vom 19.4.2010 (pdf)
"Stimmzettel mehr als 60 Zentimeter lang - Wahlschablonen für Blinde" - Pressemitteilung des Innenministeriums NRW vom 19.4.2010 (pdf)
"Briefwahl / Informationsveranstaltung am Wahlabend im Kreishaus / Internet" - Pressemitteilung der Kreisverwaltung Euskirchen (pdf)
3.
Bekanntmachung der Stadt Mechernich über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 9. Mai 2010 (pdf)
(veröffentlicht im Mechernicher Bürgerbrief Nr. 6/2010 am 26.3.2010)
Wahlbekanntmachung (pdf)
(veröffentlicht im Mechernicher Bürgerbrief Nr. 8/2010 am 23.4.2010)
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Mechernich über den Zusammentritt der Briefwahlvorstände anlässlich der Landtagswahl in NRW am 9. Mai 2010 (pdf)
(veröffentlicht im Mechernicher Bürgerbrief Nr. 8/2010 am 23.4.2010)
4.
Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. Zusendung von Briefwahlunterlagen auch per Internet möglich
Für die anstehende Landtagswahl am 9. Mai 2010 bietet die Stadt Mechernich (wieder) die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch via Internet zu beantragen. Die Stadt Mechernich bietet hier auf ihrer Homepage in Kürze über einen Link ein Online-Formular zur Beantragung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen an. Zum Ausfüllen dieses Formulars werden einige Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte benötigt. Um den Datenschutz sicherzustellen, werden Ihre Daten natürlich verschlüsselt übermittelt.
Öffnungszeiten des v.g. Briefwahldienstes :
- montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr
- donnerstags und freitags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr
Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Wählerinnen/Wähler
Am Wahltag werden in den Wahllokalen der Stadt Mechernich keine Stimmzettelschablonen bereitgehalten.
Um blinden und sehbehinderten Wählern die Möglichkeit zu geben, an der Wahl ohne fremde Hilfe – und somit unter Wahrung des Wahlgeheimnisses – wählen zu können, stehen ihnen bei der Landtagswahl 2010 kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung.
Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch.
Blinde und sehbehinderte Menschen, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 oder bei der Landesgeschäftsstelle des BSV NRW für den Bereich Nordrhein in Meerbusch unter
0 21 59/ 96 55-0 anfordern.
s.a. "Stimmzettel mehr als 60 Zentimeter lang - Wahlschablonen für Blinde" - Pressemitteilung des Innenministeriums NRW vom 19.4.2010 (pdf)
Haben Sie noch Fragen?
Holtmeier, Manuela (Teamleiterin Politik / BM-Büro)Telefon: 02443 / 49-4003
Telefax: 02443 / 49-5003
E-Mail: m.holtmeier@mechernich.de




















