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Wahlen

Am Sonntag, dem 9. Mai 2010, wurde der Fünfzehnte Landtag Nordrhein-Westfalen gewählt.

Wahlergebnisse der Landtagswahl

 

Super-Wahljahr 2009
Das Jahr 2009 war in Deutschland ein Super-Wahljahr:

In der Zeit vom 4. bis 7. Juni 2009 fanden in den insgesamt 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Wahlen zum Europäischen Parlament (Europawahl) statt; in Deutschland (in allen Bundesländern) am Sonntag, dem 7. Juni 2009. Nachdem die Abgeordneten im Jahre 1979 von den Wahlberechtigten der damals lediglich neun Mitgliedstaaten erstmals unmittelbar gewählt worden sind, war dies nun die siebte Direktwahl (Wahlperiode 2009 bis 2014).
(Desweiteren fanden in Baden-Würrtemberg, in Mecklenburg-Vorpommern, in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt und in Thüringen die Kommunalwahlen statt).


Am Sonntag, dem 30. August 2009, finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen statt; der Verfassungsgerichtshof NRW hat am Dienstag, 26. Mai 2009, die Rechtmäßigkeit des Wahltermins 30. August 2009 für die NRW-Kommunalwahl bestätigt (in Sachsen, im Saarland und in Thüringen die Landtagswahl)

Gewählt werden von den Bürgerinnen und Bürgern in direkter Wahl in den kreisfreien Städten der Rat und die Bezirksvertretungen sowie (mit Ausnahmen) der Oberbürgermeister, in den kreisangehörigen Gemeinden der Rat und (mit Ausnahmen) der Bürgermeister sowie zugleich für die Kreise der Kreistag und (ebenfalls mit Ausnahmen) der Landrat.
Es handelt sich demnach in den kreisfreien Städten in der Regel um drei und in den kreisangehörigen Gemeinden unter Berücksichtigung der Kreiswahlen in der Regel um vier verbundene Wahlen (mit entsprechender Anzahl verschiedener Stimmzettel). Eine Neuwahl des (Ober-)Bürgermeisters oder des Landrates unterbleibt (das sind die Ausnahmen), wenn nach den allgemeinen Kommunalwahlen 2004 ein gewählter (Ober-)Bürgermeister oder Landrat – aus welchen Gründen auch immer – aus seinem Amt ausgeschieden und daraufhin ein Nachfolger gewählt worden ist. Dessen Amtszeit endet nämlich nicht zum Ende der laufenden Wahlperiode, sondern erst später (entweder – soweit vor dem 17. Oktober 2007 gewählt – am 20. Oktober 2014 oder andernfalls sechs Jahre nach seinem Amtsantritt).

Sowohl der Rat der Gemeinde und der Kreistag als auch die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten werden grundsätzlich auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlzeit der am 30. August 2009 zu wählenden Vertretungen ist jedoch verkürzt. Sie beginnt erst am 21. Oktober 2009, da die Wahlzeit der 2004 gewählten Vertretungen noch bis zum 20. Oktober 2009 dauert. Sie endet aber bereits mit Ablauf des Monats, im den die nächste Neuwahl stattgefunden hat, d.h. – wegen der Bindung an die Europawahl, die jeweils im Juni stattfindet, - voraussichtlich am 30. Juni 2014.

Die Wahl der Bürgermeister und Landräte erfolgt hingegen – das ist seit Oktober 2007 neu – für eine Amtszeit von sechs Jahren. Die Wahlzeiten der Bürgermeister und Landräte sind also nicht mehr an die Wahlperiode der Vertretungen gekoppelt. Die Amtszeit derjenigen Bürgermeister und Landräte, die am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen am 30. August 2009 gewählt werden, beginnt in der Regel ebenfalls am 21. Oktober 2009, der erst am Tag davor ihre Vorgänger aus dem Amt ausscheiden; sie endet dann sechs Jahre danach.


Am Sonntag, dem 27. September 2009, findet in allen Bundesländern die Bundestagswahl (und in Brandenburg die nächste Landtagswahl) statt. Die Wahlperiode der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beträgt grundsätzlich vier Jahre.


Weitere Informationen finden Sie bei den einzelnen Wahlen.




 

Haben Sie noch Fragen?

Holtmeier, Manuela (Teamleiterin Politik / BM-Büro)
Telefon: 02443 / 49-4003
Telefax: 02443 / 49-5003
E-Mail: m.holtmeier@mechernich.de