Abfallbeseitigung
Allgemeine Hinweise
Abfallbeseitigungsgebühren

Restmüllgreifer in der Umladehalle, Foto: Kreis EuskirchenDer Rat der Stadt Mechernich hat in seiner Sitzung am 18.12.2008 mit Wirkung ab dem 1.1.2009 das derzeit geltende Gebührensystem beschlossen.
Die Festsetzung und Erhebung der Abfallbeseitigungsgebühren erfolgt nach dem sog. „Gefäßvolumensystem“. Maßgebend für die Höhe der Gebühr ist die Größe des jeweils vorgehaltenen Rest- bzw. Bioabfallgefäßes.
Für die Zuteilung der Gefäßgröße eines Restabfallgefäßes ist allerdings das in der Abfallsatzung unter § 13 Abs. 2 festgelegte und vorzuhaltende Mindestrestmüllvolumen von 10 l p/P/Woche zugrunde zu legen.
Folgende Gefäßgrößen werden angeboten:

Was gehört wohin? Ein Merkblatt im pdf-Format zum Download60 l Restabfallgefäß mit vierwöchentlicher Leerung nur für 1-Personen-Haushalte
60 l Restabfallgefäß mit 14-tägiger Leerung für 1 – 3 Personen-Haushalte
80 l Restabfallgefäß mit vierwöchentlicher Leerung nur für 2-Personen-Haushalte
80 l Restabfallgefäß mit 14-tägiger Leerung für 1 – 4 Personen-Haushalte
120 l Restabfallgefäß mit 14-tägiger Leerung für 1 – 5 Personen-Haushalte
240 l Restabfallgefäß mit 14-tägiger Leerung für 1 – 12 Personen-Haushalte.
Für die Biotonne ist kein Mindestvolumen festgelegt. Die Gefäßgröße und die Anzahl der benötigten Gefäße richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Die Leerung der Biotonne erfolgt grundsätzlich im 14-Tage-Rhythmus.
Die Gebührensätze für die einzelnen Gefäßgrößen betragen:
60 l Restabfallgefäß (vierwöchtl. Leerung) = 76,68 €/Jahr
60 l Restabfallgefäß (14-tägige Leerung) = 114,54 €/Jahr
80 l Restabfallgefäß (vierwöchtl. Leerung) = 89,30 €/Jahr
80 l Restabfallgefäß (14-tägige Leerung) = 139,78 €/Jahr
120 l Restabfallgefäß (14-tägige Leerung) = 190,25 €/Jahr
240 l Restabfallgefäß (14-tägige Leerung) = 341,68 €/Jahr
60 l Bioabfallgefäß (14-tägige Leerung) = 53,92 €/Jahr
80 l Bioabfallgefäß (14-tägige Leerung) = 60,98 €/Jahr
120 l Bioabfallgefäß (14-tägige Leerung) = 75,10 €/Jahr
240 l Bioabfallgefäß (14-tägige Leerung) = 117,47 €/Jahr.

Abfall-Sortierstraße, Foto: Kreis EuskirchenDie Abfallgefäße werden von der Stadt Mechernich auf Anforderung der Bürger bei dem für die Stadt tätigen Entsorgungsunternehmen (Fa. Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Blankenheim) bestellt. Diese liefert die Abfallgefäße im 14-Tage-Rhythmus an die Bürger aus. Die Auslieferung erfolgt kostenfrei. Ebenso der Austausch von Gefäßen.
Die Abfallgefäße sind ab dem 1.1.09 nicht mehr wie vorher von den Bürgern zu kaufen sondern nur noch zu mieten. Das heißt, es ist eine Miete für das jeweilige Gefäß zu zahlen. Die Miete wird, wie die Abfallbeseitigungsgebühr, über den Abgabenbescheid erhoben.
Die Gefäßmiete beträgt für ein:
- 60 l, 80 l sowie 120 l Gefäß 5,30 €/Jahr
- 240 l Gefäß 7,30 €/Jahr
Diese Leistungen sind in den Abfallbeseitigungsgebühren enthalten:
Gefäßgebühr Bioabfall:
Leerung der braunen Bioabfallgefäße
Gefäßgebühr Restabfall:
Leerung der grauen Restabfallgefäße;
2-mal jährlich Entsorgung von Grünabfällen (Hecken-Baum- u. Strauchschnitt);
Entsorgung von Altpapier;
4-mal jährlich Entsorgung von sperrigen Abfällen (Sperrmüll);
Entsorgung von Altkühlschränken/Gefriertruhen;
Entsorgung von Elektronikschrott;
4-mal jährlich Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen (Schadstoffmobil).
Abfuhrtermine
Januar bis Dezember 2012, pdf
Erl. zu den Abfuhrterminen 2012, pdf
Was gehört wohin?, pdf
Haben Sie noch Fragen?
Karls, Dieter (Teamleiter Steuern, Gebühren)Telefon: 02443 / 49-4160
Telefax: 02443 / 49-5160
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Hilgers, Lothar
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